Neunkirch: Parzellenänderungen
Gemeinde im Kanton Schaffhausen · BFS-Nr. 2904
Gezählt nach dem Monat, in dem eine Änderung erstmals in den monatlichen swisstopo-Daten erschien: Sept. 2025 bis Aug. 2026. Daten erfasst am 30. Sept. 2026.
Zwischen Sept. 2025 und Aug. 2026 hat snoop in Neunkirch (SH) 1 Parzellenänderungen erkannt: 0 Teilungen, 0 Vereinigungen, 0 neue Parzellen und 1 geänderte Parzellen. 100% der Änderungen liegen in Bauzonen.
Kennzahlen
- Parzellenänderungen
- 1
- 2.4% des Kantons
- Parzellenteilungen
- 0
- Parzellenvereinigungen
- 0
- Neue Parzellen
- 0
0% des Kantons
- Geänderte Parzellen
- 1
1 Grösse geändert, 0 neu identifiziert
6.3% des Kantons
Über Neunkirch
Neunkirch liegt bei den Parzellenänderungen dieses Zeitraums auf Platz 6 von 7 Gemeinden im Kanton Schaffhausen. Neunkirch macht 2.4% der Parzellenänderungen im Kanton Schaffhausen aus.
Der aktivste Monat war Aug. 2026 mit 1 Änderungen.
Verlauf
Änderungsarten
| Art | Änderungen | Anteil |
|---|---|---|
| TeilungenEine Parzelle wurde zu mehreren. | 0 | 0.0% |
| VereinigungenMehrere Parzellen wurden zu einer. | 0 | 0.0% |
| Neue ParzellenEine Parzelle, die es vorher nicht gab. | 0 | 0.0% |
| Entfernte ParzellenEine Parzelle, die es nicht mehr gibt. | 0 | 0.0% |
| Neu identifiziertGleiche Fläche, neue EGRID. | 0 | 0.0% |
| Grösse geändertGleiche EGRID, geänderte Grenze oder Fläche. | 1 | 100.0% |
1 der 1 Änderungen (100%) liegen in Bauzonen.
Teilungen und Vereinigungen werden aus der Parzellengeometrie abgeleitet; die anderen Arten aus Änderungen im Bestand der EGRIDs.
Letzte Änderungen
Die 1 neuesten Parzellenänderungen
- Grösse geändert3. Aug. 2026
9’044 m² → 11’305 m² · Arbeitszone 1
Weitere Gemeinden im Kanton Schaffhausen
- Beggingen4 Änderungen
- Buchberg6 Änderungen
- Neuhausen am Rheinfall2 Änderungen
- Ramsen3 Änderungen
- Schleitheim1 Änderungen
- Stein am Rhein10 Änderungen
Über die Daten
snoop vergleicht aufeinanderfolgende Stände der amtlichen Vermessung von swisstopo und leitet jede Teilung, Vereinigung und neue Parzelle aus diesem Vergleich ab. Eine Änderung zählt in dem Monat, in dem sie erstmals in den veröffentlichten Daten erschien; ein Monat behält seinen Wert, sobald er erschienen ist. Nur Gemeinden mit mindestens einer Änderung im Zeitraum haben eine Seite. Rechtsverbindliche Auskünfte gibt das Grundbuch.